Vermögensaufbau – Ebene3: ungeförderte Vorsorge mit Kryptowährungen
Beiträge aus versteuertem Einkommen – Einkünfte bzw. Wertsteigerungen steuerfrei (nach 1 Jahr Haltedauer)
1. Das Wichtigste zu Kryptowährungen
Bitcoin ist die erste und wohl bekannteste Kryptowährung. Im Jahr 2008 wurde er als zentralbankunabhängige, digitale Währung ins Leben gerufen. Anleger zahlen inzwischen für einen Bitcoin mehrere tausend Euro. Druch das begrenzte Vorkommen sind Edelmetalle wie Gold und Silber von Natur aus auf der Erde limitiert. Aufgrund seines mathematischen Programmcodes ist der Bitcoin ebenfalls begrenzt; und zwar auf maximal 21 Millionen Stück. Das hat mittlerweile dazu führt, dass dem Bitcoin zunehmend der Status einer alternativen Weltreservewährung und einer Alternative zu Gold zugeschrieben wird. Diese Begrenzung beim Bitcoin und Gold können einen Schutz vor den Folgen einer Inflation bieten und kommen für viele mittlerweile auch als Geldanlage in Frage.
In den letzten Jahren hat sich die Kryptowährung Bitcoin etabliert und kann auch in Deutschland als Zahlungsmittel verwendet werden. Wie mit Bitcoins bezahlt wird, erfährt man in einem Artikel von Relai. Die häufigste Anwendung ist aber die Spekulation und die Absicherung von Währungsrisiken bzw. die Verwendung als digitales Gold. Der Wert des Assets ist sehr schwankungsanfällig. Daher sollte hier nur Geld angelegt werden, dass zur freien Verfügung steht und auf das nicht kurzfristig zurückgegriffen werden muss. Mittlerweile gibt es Tausende verschiedene Kryptowährungen. Den Überblick darüber zu bewahren ist sehr schwierig. Die wichigsten Kryptowährungen sind: Bitcoin, Etherium, Ripple, Cardano und Solana.
2. „fundr“-TIPP – Steuern für Privatanleger bei Kryptowährungen
In Deutschland werden Kryptowährungen als »sonstige Wirtschaftsgüter« eingestuft. Der Verkauf von Kryptowährungen löst ein »privates Veräußerungsgeschäft« aus, welches mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird. Dabei ist es wichtig zu verstehen, wann und wie Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu versteuern sind. Jeder in Deutschland steuerpflichtige Bürger, der Gewinne aus dem Handel oder anderen Transaktionen mit Kryptowährungen erzielt hat, ist verpflichtet, diese in seiner Steuererklärung anzugeben. Dies umfasst nicht nur den direkten Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, sondern auch Gewinne aus dem Mining, Staking und anderen Formen der Erträge aus Kryptowährungen. Wer Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen von über 1.000 Euro innerhalb eines Jahres erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Die Einkünfte werden in der »Anlage SO« unter »Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token« erfasst.Einkünfte aus zum Beispiel Staking, Lending oder Mining, welche die Freigrenze von 256 Euro überschreiten, müssen im Bereich »Leistungen« erfasst werden.
Es ist äußerst wichtig, alle Transaktionen detailliert zu dokumentieren. Dazu gehören Kauf- und Verkaufsdatum, der Preis in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion, die Anzahl der gehandelten Einheiten und der Gewinn oder Verlust. Zusätzlich sind Angaben wie Transaktions-IDs und Zweck der Transaktion (z.B. Kauf, Verkauf, Tausch) sinnvoll. Diese Dokumentation dient als Nachweis für das Finanzamt und ist essenziell für eine korrekte Steuererklärung Diese Informationen sind entscheidend für die Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der daraus resultierenden Steuerlast.
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten von Kryptowährungen?
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
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