Lebensrisiken managen – Gesundheit bewahren
Versicherungsumfang mit Zugang zur Spitzenmedizin zur bestmöglichen Bewahrung der Gesundheit
1. Das Wichtigste zur Privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenvollversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die private Krankenversicherung sichert mindestens den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse und kann nach individuellem Belieben deutlich höher liegen. Jeder privat versicherte Kunde kann ganz flexibel seinen gewünschten Versicherungsumfang selbst gestalten und den dazu passenden Tarif wählen. Allerdings: Einen PKV Familientarif gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht. Jede versicherte Person erhält ihren eigenen individuellen Tarif und Leistungsumfang.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung verläuft der Arztbesuch für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) etwas anders. Sollten Sie einmal einen Facharzt konsultieren müssen, werden Sie positiv überrascht sein wie schnell Sie einen Terminvorschlag erhalten. Einziges Manko: In der Regel müssen PKV-Patienten bei der ärztlichen Behandlung und bei dem Bezug von Medikamenten in Vorleistung treten. Die Rechnung wird dann im Anschluss vom jeweiligen Unternehmen geprüft und direkt an den Versicherten ausgezahlt. Die PKV steht grundsätzlich drei Personengruppen offen: Selbständigen/Freiberuflern, Beamtem und besser verdienenden Arbeitnehmern.
Während die gesetzliche Krankenkasse pauschal einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens als Beitrag einfordert, berechnen sich bei den privaten Krankenversicherungen die Beiträge anders. Sie orientieren sich am gewünschten Leistungsumfang und dem individuellen Gesundheitsrisiko des Antragsstellers. Diese Punkte Eintrittsalter (Junge Menschen sind stistisch gesehen gesünder alös ältere) und Vorerkrankkungen (Wer unter chronischen Erkrankungen leidet oder bereits schwere Krankheiten durchgemacht hat, verursacht künftig wahrscheinlich höhere Kosten bei der PKV) haben einen großen Einfluss. Daher enthält jeder Antrag für eine private Krankenversicherung Gesundheitsfragen. Bitte beantworten Sie diese ausführlich und ehrlich, um den späteren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Stuft der Anbieter das Risiko als hoch ein, sind Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung des Antrags möglich.
2. „fundr“-TIPP – Besonderheiten bei Selbständigen, Beamten und Besserverdienern
Selbstständige: Sie haben die Wahl, ob PKV oder GKV
Selbstständige bzw. Freiberufler haben die Wahl zwischen den Krankenversicherungen einer freiwilligen Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Da die PKV-Tarife allein nach Leistung und Risiko kalkuliert sind, können insbesondere junge Selbstständige mit dem Einsteigertarif sparen. Der Einsteigertarif bietet umfangreiche Leistungen über dem gesetzlichen Niveau zu Beginn der Selbstständigkeit, mit der Option, diese Leistungen zu bestimmten Zeitpunkten aufzustocken – und das ohne erneute Gesundheitsprüfungen.
Beamte: Für sie ist die private Krankenversicherung die erste Wahl
Beamte erhalten eine finanzielle Unterstützung zur Gesundheitsversorgung von ihrem Dienstherrn in Form der sogenannten Beihilfe. Für die Restkosten benötigen sie nur einen anteiligen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) berücksichtigt dieses Konzept nicht und berechnet den vollen Beitrag. Deshalb ist für Beamte die private Krankenversicherung (PKV) die bessere Lösung. Über Ergänzungstarife lassen sich zudem Versicherungslücken schließen. Wenn Sie mehr über Krankenversicherungen für Beihilfeberechtigte erfahren wollen, beraten wir Sie gerne persönlich.
Besserverdiener: Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, dürfen ebenso wie Selbstständige zwischen den Krankenversicherungen der GKV und der PKV wählen. Die JAEG liegt 2025 bei 73.800 Euro. Auch hier bietet die private Krankenversicherung (PKV) je nach Einstiegsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif verschiedene Preis-/Leistungsalternativen. So kommen auch gut verdienende Arbeitnehmer in den Genuss, sich ganz individuell und flexibel in der PKV zu versichern. Achtung: Verwechseln Sie nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die JAEG ist die Versicherungspflichtgrenze. Die BBG legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialabgaben fällig werden.
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu einer privaten Krankenversicherung?
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
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