Ebene3: ungeförderte Vorsorge – Alternative Investmentfonds
Beiträge aus versteuertem Einkommen – Einkünfte steuerpflichtig
1. Das Wichtigste zu alternativen Investmentfonds in Kürze
Für den Vermögensaufbau aufgrund stabiler Geschäftsmodelle gut geeignet:
- Bei alternativen Investmentfonds, handelt es sich um reine Sachwert-Fonds.
- Es kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) investiert werden.
- Danach wird der Fonds geschlossen und geht in die Betriebsphase.
- Bei einem alternativen Investmentfonds werden Anleger Mitunternehmer und das investierte Kapital ist i.d.R. für die Beteiligungsdauer gebunden.
- Alternative Investmentfonds sind seit 2013 durch die BaFin voll reguliert im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB ).
- Sie sind in der Regel börsen- und konjunkturunabhängig.
2. Unser Erklärfilm zu alternativen Investmentfonds (04:30 min.)
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten alternativer Investmentfonds?
- Zugelassene Assetklassen bzw. Vermögensgegenstände nach dem KAGB.
- Mindestbeteiligungsbeträge bei Publikums-Fonds.
- Erfüllung von umfangreichen Voraussetzungen im Sinne des Anlegerschutzes.
- Transparenz durch “wesentliche Anlegerinformationen” und “Verkaufsprospekte”.
- Obligatorische Verwahrstelle zur Mittelverwendungskontrolle.
- Jährlicher Rechenschaftsbericht (Leistungsbilanz).
- Nachhaltigkeit der Erträge.
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular
Finden Sie noch heute Ihren passenden alternativen Investmentfonds!