Vermögensaufbau – Ebene3: ungeförderte Vorsorge mit Alternativen Investmentfonds
Beiträge aus versteuertem Einkommen – Einkünfte steuerpflichtig
1. Das Wichtigste zu Alternativen Investmentfonds
Im Unterschied zum „normalen“ oder offenen Investmentfonds stellt ein Alternativer Investmentfonds ein Geldvermögen dar, das nicht für Investitionen in Aktien und Wertpapiere vorgesehen ist, sondern für Sachwertanlagen. Beim normalen Investmentfonds handelt es sich also um einen Pool aus Effekten (=Wertpapiere) wie Aktien und Anleihen, die an der Börse gehandelt werden. Gesellschaften, die mit solchen Wertpapier-Investmentfonds handeln, werden gemäß EU-Richtlinie „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren“ (OGAW) genannt. Alternative Investmentfonds hingegen setzen ihre Geldmittel in einem klar definierten Rahmen für bestimmte Sachwerte ein. Die Anteilsscheine an diesen Objekten werden nicht an der Börse (=Erstmarkt) gehandelt, sondern auf dem sogenannten Zweitmarkt. Abgesehen von einigen Formen von Spezial-AIFs, sind Alternative Investmentfonds in aller Regel geschlossene Investmentvermögen, die strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dabei ist grundsätzlich vorgegeben, in welche Sachwerte im Rahmen eines Publikums-AIF (also für Privatanleger zugänglich) investiert werden darf:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland.
- Schiffe.
- Flugzeuge.
- Private Equity.
- Anlagen für Erzeugung, Speicherung und Transport von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern.
- Schienenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge.
- Container.
- Infrastruktur.
Dieser Katalog ist vom Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgegeben und abschließend, das heißt, es gibt darüber hinaus keine Vermögensgegenstände, die in Publikums-AIF gehandelt werden dürfen. Alternative Investmentfonds stellen heute die am meisten verbreitete Form von Sachwertinvestments dar. Bei alternativen Investmentfonds, handelt es sich also um reine Sachwert-Fonds, bei denen nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) investiert werden kann. Danach wird der Fonds geschlossen und geht in die Betriebsphase. Bei einem alternativen Investmentfonds werden Anleger Mitunternehmer und das investierte Kapital ist i.d.R. für die Beteiligungsdauer gebunden. Alternative Investmentfonds sind seit 2013 durch die BaFin voll reguliert im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB ). Sie sind in der Regel börsen- und konjunkturunabhängig.
2. „fundr“-TIPP – börsenunabhängige Finanzanlagen kennenlernen
Das Vermögen wird durch Inflation, Steuern, explodierende Staatsverschuldung und fragwürdige politische Entscheidungen ständig angegriffen. Hinzu kommt eine nie dagewesene Ansammlung von Krisen: Krieg, geopolitische Spannungen, Deglobalisierung, Rezession und künstliche Intelligenz um nur einige zu nennen. Deshalb sind viele Privatanleger verunsichert und auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten, um diese Krisen zu meistern.
Durch nachhaltige und sachwertbasierte Finanzanlagen in Form von “Alternativen Investmentfonds” oder “Vermögensanlagen” sowie Direktinvestments in “Edelmetalle”, “Technologiemetalle” sowie “Photovoltaik-Einzelanlagen” ist es heutzutage möglich Zugriff auf neue Assetklassen, darunter New Energy (Erneuerbare Energien), Immobilien, Infrastruktur, Logistik sowie Private Equity (Finanzierung nicht börsennotierter Unternehmen) zu erhalten und sich damit ein Stück weit dieser Entwicklung zu entziehen. Und das breit diversifiziert, börsenunabhängig, mit hohem Investorenschutz sowie sicher kalkulier- und planbar. Privatanleger sind dieser Entwicklung also nicht schutzlos ausgeliefert.
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3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten alternativer Investmentfonds?
- Zugelassene Assetklassen bzw. Vermögensgegenstände nach dem KAGB.
- Mindestbeteiligungsbeträge bei Publikums-Fonds.
- Erfüllung von umfangreichen Voraussetzungen im Sinne des Anlegerschutzes.
- Transparenz durch „wesentliche Anlegerinformationen“ und „Verkaufsprospekte“.
- Obligatorische Verwahrstelle zur Mittelverwendungskontrolle.
- Jährlicher Rechenschaftsbericht (Leistungsbilanz).
- Nachhaltigkeit der Erträge.
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular