Vorsorgevollmacht

Ruhestandsplanung – Vorsorgevollmacht
Wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?

1. Das Wichtigste zur Vorsorgevollmacht

Jeder kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können – ob durch Unfall, Krankheit oder Alter. Eine Vorsorgevollmacht kann in diesem Fall helfen. Mit der Vorsorgevollmacht wird ein Mensch bestimmt, der persönliche und finanzielle Entscheidungen trifft, falls Sie das selbst nicht mehr können. In den mesiten Fällen werden Angehörige Sie unterstützen. Sobald jedoch rechtsversbindliche Erklärungen oder Entscheidungen anstehen, können weder Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder die gesetzliche Vertretung automatisch übernehmen. Die Betreuung übernimmt dann ein vom Gericht eingesetzter Berufsbetreuer. In der Vorsorgevollmacht werden weitreichende Handlungsfelder für den Bevollmächtigten festgelegt. Darin sollte genau beschrieben werden, wozu die Vollmacht im Einzelnen ermächtigt. Die wesentlichen Handlungsfelder sind Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmungen.

Die Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu verfassen, sie enthält Ort, Datum und die volständige eigenhändige Unterschrift des Verfassers. Damit die Vollmacht in der Praxis auch funktioniert, sollte ein Arzt die Geschäftsfähigeit bescheinigen und die Vollmacht sollte beurkundet oder zumindest die Unterschrift beglaubigt sein. Eine notarielle Beurkundung ist emnpfehlenswert bzw. notwendig, wenn die Vollmacht auch den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken umfasst. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammr registriert werden. Kommt es zu Betreuungsverfahren, erhält das Gericht durch Abfrage beim Zentralen Vorsorgeregister Kenntnis vom Vorhandensein der Vollmacht bzw. Verfügung.

2. „fundr“-TIPP – Ausstellung einer Bankvollmacht

Neben der Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten sollte auch eine Bankvollmacht ausgestellt werden, da Banken häufig auf eigenen Vollmachten bestehen. Sie ersparen dem Bevollmächigten damit, die Vorsorgevollmacht immer wieder vorlegen zu müssen.

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Vorsorgevollmacht?

  • Rechtsverbindlichkeit der Vorsorgevollmacht.
  • Handlunsgfelder, die geregelt werden sollten.
  • Vorsorgevollmacht versus Betreuungsverfügung.
  • Sorgfältige Auswahl der bevollmächigten Person.
  • Individuelle Formulierung auf die jeweilige persönliche Situation.
  • Aufbewahrung der Original-Vorsorgevollmacht.
  • Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister.
  • Musterformulare und Textbausteine oder anwaltlicher Rat.

Es versteht sich von selbst, dass wir – auf Wunsch in Kooperation mit einem Rechtsanwalt – für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: