Vorsorgevollmacht

Ebene0: Risikovorsorge – Vorsorgevollmacht
Wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?

1. Das Wichtigste zur Vorsorgevollmacht in Kürze

Vorher festlegen, wer im Notfall alles regeln soll:

  • Legen Sie mit einer Vorsorgevollmacht fest, wer Sie vertreten soll, falls Sie sich selbst nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können.
  • Wichtig: Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind rechtlich nicht automatisch Ihre Vertreter. Sie müssen sie ausdrücklich bevollmächtigen. Nur so sparen Sie sich ein gerichtliches Betreuungsverfahren.
  • Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn sie der Bevollmächtigte im Original in den Händen hält und sich so bei Bedarf legitimieren kann.

2. Unser Erklärfilm zur Vorsorgevollmacht (04:21 min.)

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Vorsorgevollmacht?

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Es versteht sich von selbst, dass wir – in Kooperation mit einem Rechtsanwalt – für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: