Vermögen aufbauen

Die einzelnen Ebenen der Risikovorsorge und des Vermögensaufbaus
Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen und Altersbezügen

Ebene0 – Risikovorsorge

In der Erwerbsphase:

  • Gesundheit schützen.
  • Arbeitskraft erhalten.
  • Pflegefall absichern.
  • Hinterbliebenenschutz.

Im Ruhestand:

  • Patientenverfügung.
  • Vorsorgevollmacht.
  • Vermögensübertragung.

Für Unternehmen:

  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement.
  • Betriebliche Krankenversicherung.
  • Betriebliche Altersvorsorge.

Ebene1 – Basisvorsorge

  • Gesetzliche Rentenversicherung.
  • Berufsständische Versorgungswerke.
  • Landwirschaftliche Alterskassen.
  • Basis-Rente (“Rürup-Rente”).

Unter die sogenannte Basisvorsorge fallen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und seit 2005 auch Basis-Renten Verträge. Sie zählen steuerlich alle zur Ebene1 und folgen alle derselben Systematik. Beiträge der Basisvorsorge lassen sich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anteilig (2020: zu 90 Prozent) als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Steuer fällt dann erst auf die späteren Renten an – bis 2039 noch anteilig, ab 2040 zu 100 Prozent.

Ebene2 – geförderte Vorsorge

  • Betriebliche Altersvorsorge.
  • Riester-Rente.

Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenzahlungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, hat der Staat gleichzeitig die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern dabei helfen, privat für das Alter vorzusorgen – mit staatlicher Unterstützung.

Ebene3 – ungeförderte Vorsorge

  • Privat-Rente.
  • Offene Investmentfonds.
  • Alternative Investmentfonds.
  • Sonstige Vermögensanlagen.

Ebene4 – Sonstige Kapitalanlage

  • Photovoltaik-Einzelanlage.
  • Denkmalschutz-Immobilie.
  • Nachhaltige Sachwert-Vermögensverwaltung.

Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu den einzelnen Ebenen?

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: