Vermögen aufbauen

Die drei Vorsorge-Ebenen: Basisvorsorge, geförderte Vorsorge und ungeförderte Vorsorge
Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen und Altersbezügen

1. Alle Vorsorge-Ebenen verstehen. Und dann richtig entscheiden.

Es gibt in Deutschland vielfältige Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen. Welche Vorsorgeform im Einzelfall am besten geeignet ist, läßt sich jedoch nicht pauschalisieren. Die Vorsorge-Welt besteht aus drei sogenannten Ebenen. Man spricht von der Basisvorsorge (Gesetzliche Rente, Basis-Rente, u.a.), der geförderten Vorsorge (betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente, u.a.) und der ungeförderten Vorsorge (Privat-Rente, Investmentfonds, u.a.). Das „Drei-Ebenen-Modell“ der Vorsorge gibt es in Deutschland seit 2005. Im Mittelpunkt steht die steuerliche Begünstigung von bestimmten Beiträgen der Vorsorge bei nachgelagerter Besteuerung der Leistungen.

Welche Form der Vorsorge passt nun zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation? Die Entscheidung über die richtige Form der Altersvorsorge ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab. So dürfen nicht alle Berufsgruppen jede Form der Vorsorge abschließen. Hier helfen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch weiter. Wir zeigen Ihnen, welche Vorsorgeformen in Betracht kommen. Und welche in Ihrer ganz persönlichen Situation sinnvoll sind.

2. Ebene1: Basisvorsorge

  • Gesetzliche Rentenversicherung.
  • Berufsständische Versorgungswerke.
  • Landwirschaftliche Alterskassen.
  • Basis-Rente („Rürup-Rente“).

Unter die sogenannte Basisvorsorge fallen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und seit 2005 auch Basis-Renten Verträge. Sie zählen steuerlich alle zur Ebene1 und folgen alle derselben Systematik. Beiträge zu diesen Vorsorgeebenen zählen zu den Sonderausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen. Ledige können hier im Jahr 2025 bis zu 29.344 Euro für die Altersvorsorge geltend machen, Verheiratete 58.688 Euro. Die Beiträge zur Basisrente sind 2025 zu 100 Prozent absetzbar. Die Renten, die Sie später aus der Basisvorsorge beziehen, werden nachgelagert mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.

3. Ebene2: geförderte Vorsorge

Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenzahlungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, hat der Staat gleichzeitig die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern dabei helfen, privat für das Alter vorzusorgen – mit staatlicher Unterstützung.

4. Ebene3: ungeförderte Vorsorge

5. Kontakt aufnehmen

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Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: