Patientenverfügung

Ebene0: Risikovorsorge – Patientenverfügung
Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden

1. Das Wichtigste zur Patientenverfügung in Kürze

Setzen Sie Ihre Vorstellung davon um, welche medizinische Behandlung Sie im Notfall wünschen:

  • Bei der Patientenverfügung steht Ihre medizinische Behandlung im Vordergrund.
  • Falls Sie sich selbst nicht mehr ausdrücken können, legen Sie mit einer Patientenverfügung schriftlich fest, was ein Arzt bei der medizinischen Behandlung berücksichtigen soll.
  • Dafür ist immer der Patientenwille maßgeblich; diesen muss der Arzt anhand der Patientenverfügung in einem Gespräch mit einem Betreuer oder Bevollmächtigten abstimmen und dann umsetzen.
  • Deshalb muss eine Patientenverfügung wirksam sein; nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können dann Zweifel entstehen, falls sie nur allgemeine Formulierungen enthält (Az. XII ZB 61/16).

2. Unser Erklärfilm zur Patientenverfügung ab 02:56 min. (04:22 min.)

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Patientenverfügung?

  • Selbstbestimmung bis zum Lebensende.
  • Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Massnahmen.
  • Zustimmung oder Ablehnung lebensverkürzender Schmerztherapien.
  • Personenkreis für den die Patientenverfügung bindend ist.
  • Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Patientenverfügung.

Es versteht sich von selbst, dass wir – in Kooperation mit einem Rechtsanwalt – für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: