Ebene0: Risikovorsorge – Patientenverfügung
Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden
1. Das Wichtigste zur Patientenverfügung in Kürze
Setzen Sie Ihre Vorstellung davon um, welche medizinische Behandlung Sie im Notfall wünschen:
- Bei der Patientenverfügung steht Ihre medizinische Behandlung im Vordergrund.
- Falls Sie sich selbst nicht mehr ausdrücken können, legen Sie mit einer Patientenverfügung schriftlich fest, was ein Arzt bei der medizinischen Behandlung berücksichtigen soll.
- Dafür ist immer der Patientenwille maßgeblich; diesen muss der Arzt anhand der Patientenverfügung in einem Gespräch mit einem Betreuer oder Bevollmächtigten abstimmen und dann umsetzen.
- Deshalb muss eine Patientenverfügung wirksam sein; nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können dann Zweifel entstehen, falls sie nur allgemeine Formulierungen enthält (Az. XII ZB 61/16).
2. Unser Erklärfilm zur Patientenverfügung ab 02:56 min. (04:22 min.)
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Patientenverfügung?
- Selbstbestimmung bis zum Lebensende.
- Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Massnahmen.
- Zustimmung oder Ablehnung lebensverkürzender Schmerztherapien.
- Personenkreis für den die Patientenverfügung bindend ist.
- Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Patientenverfügung.
Es versteht sich von selbst, dass wir – in Kooperation mit einem Rechtsanwalt – für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular