Ruhestandsplanung – Patientenverfügung
Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden
1. Das Wichtigste zur Patientenverfügung
Die meisten Menschen wünschen sich, Entscheidungen über die eigene Gesundheit und die medizinische Behandlung selbst zu treffen. Es können jedoch Situationen eintreten, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist – etwa aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Daher empfehlen Ärzte und Gesundheitsexperten eine Patientenverfügung, in der geregelt wird, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder unerwünscht sind. Ärzte dürfen Sie, so lange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, nur behandeln, wenn Sie zuvor Ihre Einwilligung für die Behanldung gegeben haben (§ 630 md BGB). Falls Sie aber selbst nicht mehr in der Lage sind, muss ein Vertreter für Sie entscheiden, ob er in die ärztliche Maßnahme einwilligt oder nicht. Bei dieser Entscheidung muss der Vertreter Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden. Dies kann zu erheblichen Konflikten bei der Entscheidung führen, aber auch zu Konflikten unter Angehörigen, falls diese unterschiedlicher Auffassungen sind. Die Patientenverfügung erteilt den Beteiligten in diesem Moment wichtige Auskünfte und erspart schwere Entscheidungen.
In der Patientenverfügung, die sich in erster Linie an Ärzte oder das Behandlungsteam richtet, wird zunächst einmal festgelegt, für welche konkreten Situationen sie gelten soll. Unterschiedlichste Angaben klären darüber auf, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen oder welche Sie ablehnen. Unter anderem beschreiben Sie darin, welche Schmerz- und Symptombehandlung gewünscht ist und wie die Einstellung zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ist und wie die Vorstellung zu Wiederbelebung und künstlicher Beatmung. Auch persönliche Wertevorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen geben wichtige Anhaltspunkte.
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Patientenverfügung?
- Selbstbestimmung bis zum Lebensende.
- Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Massnahmen.
- Zustimmung oder Ablehnung lebensverkürzender Schmerztherapien.
- Personenkreis für den die Patientenverfügung bindend ist.
- Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Patientenverfügung.
Es versteht sich von selbst, dass wir – in Kooperation mit einem Rechtsanwalt – für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
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