Betriebliche Altersvorsorge

Ebene2: geförderte Vorsorge – Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge steuerfrei – Renten steuerpflichtig

1. Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer in Kürze

Mit Hilfe des Arbeitgebers für die Rente sparen:

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Vorsorgeform der Ebene2 zum Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.
  • Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein.
  • Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung einsetzen.
  • Für Beträge bis zu 276 Euro (2020: 4 % der BBG) im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 552 Euro keine Steuern.
  • Die Attraktivität des arbeitnehmerfinanzierten Modells wurde 2018 und 2019 weiter erhöht: Der Arbeitgeber muss Ihren Beitrag nun bezuschussen und auf monatliche Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an.
  • Die bAV muss später versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Krankenversicherung nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich knapp 160 Euro übersteigt.

2. Unser Erklärfilm zur betrieblichen Altersvorsorge (04:55 min.)

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen als Arbeitnehmer weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer betrieblichen Altersvorsorge?

  • Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
  • Berechtigter Personenkreis mit Rechtsanspruch auf bAV.
  • Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
  • Vor- und Nachteile der 5 Durchführungswege der bAV.
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge.
  • Integration Hinterbliebenenregelung.
  • Einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche Verrentung.
  • Versteuerung und Versozialbeitragung am Vertragsende.
  • Arbeitgeberwechsel oder Arbeitgeberinsolvenz.
  • Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: