Riester-Rente

Ebene2: geförderte Vorsorge – Riester-Rente
Beiträge aus versteuertem Einkommen zzgl. Zulagen – Renten steuerpflichtig

1. Das Wichtigste zur Riester-Rente

Die Beiträge zu einer Riester-Rente sind steuerlich begünstigt. Sie holen sich also einen Teil der Beiträge zur Ihrer Altersvorsorge über Ihre Steuererklärung zurück. Das Finanzamt berücksichtigt maximal 2.100 Euro pro Jahr. Das ist zwar weniger als bei der Basisvorsorge, allerdings zahlt der Staat bei der Riester-Rente zusätzlich attraktive Zulagen.

Die staatliche Riester-Förderung funktioniert ganz einfach: Jeder Riester-Sparer erhält eine Zulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr für die Altersvorsorge. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es nochmals 185 Euro hinzu. Kam der Nachwuchs 2008 oder später zur Welt, sind es sogar 300 Euro. Berufseinsteiger, die im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Alternativ sind Beiträge zur Riester-Rente bis zu maximal 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzbar. Davon profitieren in der Regel höhere Einkommen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuervorteile höher sind, als die möglichen Zulagen. Die Vorteile der Basis-Rente sind:

  • Staatliche Zulagen.
  • Wichtiger Baustein der Altersvorsorge.
  • Steuervorteile durch Absetzen der Beiträge in der Anpsarphase.
  • Wohn-Riester: 100% des Kapitals für eigengenutzte Immobilie entnehmbar.
  • Freie Wahl bei der Kapitalanlage.
  • Sicher bei Arbeitslosigkeit und beim Bezug von Bürgergeld.
  • Keine Anrechnung bei der Grundsicherung bis zu einem bestimmten Freibetrag.

Wer darf riestern? Alle rentenversicherungspflichtigen Personen, Beamte sowie deren Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Der Mindestsparbeitrag beläuft sich auf 4% des letztjährigen rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Die Grundzulage liegt bei Euro 175,00 p.a. Die Kinderzulagen betragen Euro 185 bzw. Euro 300 für ab 2008 geborene Kinder. In der Ansparpahse sind maximal Euro 2.100,00 absetzbar; in der Rentenphase werden 100% der Rente besteuert.

2. Rechenbeispiele

  • Beispiel 1: Mann, ledig, Einkommen Euro 60.000, ohne Kinder, bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 34,83%
    Bezeichnung in Euro
    .
    Jährlicher Sparbeitrag 2.100,00
    – Grundzulage 0.175,00
    = Eigenbeitrag 1.925,00
    – Steuererstattung 0.616,04
    = Nettobeitrag 1.308,97
    Gesamtförderung 0.791,04
    .
    Verhältnis Förderung zum Nettobeitrag 60,43%

    Stand: 2023, Berücksichtigung von Freibeträgen und Zuschlagsteuern (Kirchensteuer).

  • Beispiel 2: Frau, ledig, Einkommen Euro 40.000, zwei Kinder (ab 2008 geb.), bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 27,22%
    Bezeichnung in Euro
    .
    Jährlicher Mindestsparbeitrag 1.600,00
    – Grundzulage und Kinderzulage 0.775,00
    = Eigenbeitrag 0.825,00
    – Steuererstattung 0.000,00
    = Nettobeitrag 0.825,00
    Gesamtförderung 0.775,00
    .
    Verhältnis Förderung zum Nettobeitrag 93,94%

    Stand: 2023, Berücksichtigung von Freibeträgen und Zuschlagsteuern (Kirchensteuer).

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Riester-Rente?

  • Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
  • Föderungsfähiger Personenkreis.
  • Riesterzertifizierung mit garantiertem Kapitalerhalt.
  • Höhe des Mindestbeitrages zur Riester-Rente.
  • Höhe der staatlichen Zulagen.
  • Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
  • Teilauszahlung am Vertragsende.
  • Versteuerung und Versozialbeitragung am Vertragsende
  • Günstigerprüfung des Finanzamtes zum Sonderausgabenabzug
  • Integration Hinterbliebenenregelung.
  • Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: