Vermögensaufbau – Ebene3: ungeförderte Vorsorge mit Privat-Rente
Beiträge aus versteuertem Einkommen – Renten steuerbegünstigt
1. Das Wichtigste zur Privat-Rente
Lebens- und Rentenversicherungen als Form der Vorsorge erhalten keine besondere Förderung. Dafür wird eine spätere Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil ist im Einkommenssteuergesetz geregelt und abhängig vom Alter bei Beginn der Rente. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren eine lebenslange private Rente erhalten, müssen Sie nur 18 Prozent dieser Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Das ist im Vergleich zu den Vorsorgeformen in Ebene eins und zwei wenig. Dafür erhalten Sie aber auch keine Förderung beim Sparen für die private Rente.
Statt einer monatlichen Rente können Sie sich das angesparte Kapital einer privaten Rente beispielsweise zu Beginn der Rente auch auf einmal auszahlen lassen. In diesem Fall gilt für die Differenz zwischen dem, was Ihnen die Versicherung auszahlt und dem, was Sie vorher in Ihre Vorsorge eingezahlt haben, der volle Einkommenssteuersatz. Haben Sie das 62. Lebensjahr vollendet (bei Verträgen vor dem 01.01.2012 gilt das 60. Lebensjahr) und die Versicherungsleistung wird frühestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss ausgezahlt, zahlen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Einkommensteuer.
2. Lebenslange Rente oder Kapitalzahlung
Die Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil besteuert. Allerdings bestimmt hier der Zeitpunkt des ersten Rentenbezugs über den Ertragsanteil auf Dauer. Je später der Rentenbeginn, desto geringer fällt der Ertragsanteil aus.
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Diesen Ertragsanteil können Sie aus der folgenden Tabelle entnehmen:
Beginn der Rentenzahlung im Alter von … Ertragsanteil . 60 Jahren 22% 61 Jahren 22% 62 Jahren 21% 63 Jahren 20% 64 Jahren 19% 65 Jahren 18% 66 Jahren 18% 67 Jahren 17% 68 Jahren 16% 69 Jahren 15% 70 Jahren 15%
Beispielrechnung: Benno Möhlmann erhält mit 63 Jahren eine private Rente in Höhe von 100 Euro monatlich, das sind 1.200 Euro pro Jahr. Der Ertragsanteil liegt demnach bei 20 Prozent, also 240 Euro. Diesen Betrag versteuert er zu seinem persönlichen Satz von 30 Prozent und zahlt dem Finanzamt 72 Euro pro Jahr für seine Privatrente.
Für Auszahlungen aus neuen privaten Rentenversicherungen (für seit dem Jahr 2005 abgeschlossene Rentenversicherungen) gilt grundsätzlich die Abgeltungssteuer. Hat der Vertrag der privaten Rentenversicherung mindestens 12 Jahre bestanden und die Auszahlung erfolgt frühestens mit dem 62. Lebensjahr (bis 2012: 60. Lebensjahr), kann das Halbeinkünfteverfahren in der Steuererklärung beantragt werden. Danach ist die Hälfte des Ertrages mit dem persönlichen Satz zu versteuern.
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Privat-Rente?
- Funktionsweise einer Privat-Rente.
- Zeitpunkt des Rentenbezuges.
- Sicherheit einer Privat-Rente.
- Was sind aufgeschobene bzw. Sofortrente?
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