Vermögensaufbau – Ebene1: Basisvorsorge mit Basis-Rente („Rürup-Rente“)
Beiträge steuerbegünstigt – Renten steuerpflichtig
1. Das Wichtigste zur Basis-Rente
Zukünftig werden die gesetzlichen Sicherungs- und Versorgungssysteme nur noch eine Grundversorgung bieten. Selbstständige haben meist keinen oder nur einen geringen Rentenanpsruch. Deshalb sind Eigeninitiative und der Wille, selbst fürs Alter vorzusorgen mehr denn je gefragt.
Mit einer Basis-Rente kann der Grundstein für die private Altersversorgung gelegt werden. Diese bildet die sogenannte erste Ebene im „Drei-Ebenen-Modell“. Die ersten beiden Ebenen dienen dazu, eine mögliche Versorgungslücke auszugleichen. Der gewohnte Lebensstandard kann darüber hinaus mit der dritten Ebene, also beispielsweise einer Privat-Rente, Finanzanlagen oder einem Direktinvestment, gesichert werden.
Freiberufler oder Selbstständige profitieren von steuerlichen Vorteilen. Die Beiträge werden bis zu bestimmten Höchstgrenzen vom Staat gefördert. Die Vorteile der Basis-Rente sind:
- Sicherung des Lebensstandards im Alter.
- Früher Einstieg vergrößert die Steuervorteile und erhöht die Rente.
- Weitere Steuervorteile durch Kopplung mit BU-Schutz.
- Flexible Beitragszahlung durch Zuzahlungen möglich.
- Freie Wahl bei der Kapitalanlage.
- Höhere Sparrate durch Steuervorteile möglich.
Sämtliche Beiträge zur Ebene1 (Gesetzliche Rente bzw. berufsständische Versorgungswerke und Basis-Rente) zählen zu den Sonderausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen. Ledige können hier im Jahr 2025 bis zu 29.344 Euro für die Altersvorsorge geltend machen, Verheiratete 58.688 Euro. Die Renten, die später aus der Basisvorsorge bezogen werden, werden nachgelagert mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.
Wir erläutern Ihnen gerne, wie Sie die Beiträge zur Basis-Rente in Ihrer aktuellen Situation steuerlich absetzen können – und wie Sie mit diesem Baustein einen Teil Ihrer Versorgungslücke, staatlich subventioniert, schließen können.
2. „fundr“-TIPP – Ausstieg aus einer Basis-Rente
Möglicherweise haben sich die Voraussetzungen, die zu einer Entscheidung für eine Basis-Rente geführt haben, dauerhaft geändert. Dieser Fall kann im Laufe eines Erwerbslebens durchaus eintreten und sogar dazu führen über einen kompletten Ausstieg aus einer bestehenden Basis-Rente nachzudenken. Auf Basis der aktuellsten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es heute – bestimmte Vertragskonstellationen vorausgesetzt – in vielen Fällen möglich, einen vorzeitigen Ausstieg herbeizuführen.
Jetzt Ausstieg beim Marktführer „ProLife“ prüfen lassen
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Basis-Rente?
- Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
- Geeigneter Personenkreis.
- Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
- Integration Hinterbliebenenregelung.
- Pfändbarkeit bzw. Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular