Ebene1: Basisvorsorge – Basis-Rente („Rürup-Rente“)
Beiträge zunehmend steuerbegünstigt – Renten zunehmend steuerpflichtig
1. Das Wichtigste zur Basis-Rente in Kürze
Mit Steuervorteilen fürs Alter vorsorgen:
- Alternative Vorsorgeform der Ebene1 mit vergleichbaren Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Mit der Basis-Rente können Selbständige staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen.
- Bis zu einer Höhe von Euro 22.541 können die Beiträge für eine Basis-Rente steuerlich abgesetzt werden (2020: 90% von Euro 25.046 = 22.541).
- Die Basis-Rente ist ab dem Jahr 2040 voll zu versteuern; deshalb ist auch Ihr individueller Steuersatz im Alter wichtig.
- Ob der Vertrag sich insgesamt lohnt, hängt davon ab, wie alt Sie werden.
2. Unser Erklärfilm zur Basis-Rente (03:39 min.)
3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer Basis-Rente?
- Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
- Geeigneter Personenkreis.
- Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
- Integration Hinterbliebenenregelung.
- Pfändbarkeit bzw. Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular