Vermögensaufbau – Ebene3: ungeförderte Vorsorge mit Sonstigen Vermögensanlagen
Beiträge aus versteuertem Einkommen – Einkünfte steuerpflichtig
1. Das Wichtigste zu Sonstigen Vermögensanlagen
Vereinfacht gesagt fallen unter den Begriff der Sonstigen Vermögensanlagen alle regulierten Produkte, die keine echten Wertpapiere sind und nicht zur Kategorie der Investmentvermögen (offen oder geschlossen) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) gehören. Es gibt keine einheitliche Funktionsweise sonstiger Vermögensanlagen, da sie sich in ihrer Vorgehensweise zum Teil erheblich unterscheiden. Die wesentliche Gemeinsamkeit aller Arten von Angeboten besteht darin, dass ein Anleger einem Dritten Kapital zur Verfügung stellt, dass dieser dazu nutzt, ein Unternehmen zu erwerben, aufzubauen und zu führen, um aus dem speziellen Geschäftszweck einen kommerziellen Ertrag zu erzielen. Sonstige Vermögensanlagen sind daher immer als unternehmerisch gesprägtes Investment mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken anzusehen. Diese Produktkategorie verfolgt grundsätzlich immer das Ziel, über das Einsammeln von Anlegergeldern das für den Unternehmenszweck erforderliche Kapital zu generieren. Im Detail gehören dazu folgende Anlageangebote:
- Unternehmensbeteiligungen.
- Genussrechte.
- Namensschuldverschreibungen.
- Nachrangdarlehen.
- Genossenschaftsanteile.
2. „fundr“-TIPP – börsenunabhängige Finanzanlagen kennenlernen
Das Vermögen wird durch Inflation, Steuern, explodierende Staatsverschuldung und fragwürdige politische Entscheidungen ständig angegriffen. Hinzu kommt eine nie dagewesene Ansammlung von Krisen: Krieg, geopolitische Spannungen, Deglobalisierung, Rezession und künstliche Intelligenz um nur einige zu nennen. Deshalb sind viele Privatanleger verunsichert und auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten, um diese Krisen zu meistern.
Durch nachhaltige und sachwertbasierte Finanzanlagen in Form von “Alternativen Investmentfonds” oder “Vermögensanlagen” sowie Direktinvestments in “Edelmetalle”, “Technologiemetalle” sowie “Photovoltaik-Einzelanlagen” ist es heutzutage möglich Zugriff auf neue Assetklassen, darunter New Energy (Erneuerbare Energien), Immobilien, Infrastruktur, Logistik sowie Private Equity (Finanzierung nicht börsennotierter Unternehmen) zu erhalten und sich damit ein Stück weit dieser Entwicklung zu entziehen. Und das breit diversifiziert, börsenunabhängig, mit hohem Investorenschutz sowie sicher kalkulier- und planbar. Privatanleger sind dieser Entwicklung also nicht schutzlos ausgeliefert.
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3. Kontakt aufnehmen
Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten Sonstiger Vermögensanlagen?
- Zugelassene Vermögensanlagen nach dem VermAnlG.
- Mindestbeteiligungsbeträge.
- Erfüllung von umfangreichen Voraussetzungen im Sinne des Anlegerschutzes.
- Transparenz durch „Vermögensanlagen-Informationsblatt“.
- Mittelverwendungskontrolle.
- Jährlicher Rechenschaftsbericht (Leistungsbilanz).
- Nachhaltigkeit der Erträge.
Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
- per Fon: +49 [0]7121 | 6954648,
- per E-Mail: michael.rinshofer@fundr-gmbh.de
- oder über unser Kontaktformular