Betriebliche Altersvorsorge

Ebene2: geförderte Vorsorge – Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge steuerfrei – Renten steuerpflichtig

1. Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge

Die staatliche Förderung funktioniert bei der betrieblichen Altersvorsorge etwas anders. Arbeitnehmer müssen 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 648 Euro auf Ihre Beiträge keine Steuern zahlen. Bis zu einem Höchstbetrag von 324 Euro sind die Beiträge sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber wählt den sogenannten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist ein gängiges Modell dafür.

Das Besondere bei der betrieblichen Altersvorsorge: Sie müssen die Förderung nicht über die Steuererklärung geltend machen oder extra beantragen. Mit der monatlichen Gehaltsabrechung passiert das automatisch. Das erspart Ihnen damit zusätzlichen Aufwand. Ein weiterer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge: In der Regel legt der Arbeitgeber noch etwas zur betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter oben drauf. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber also an. Es lohnt sich, da es um ihre Altersvorsorge geht!

Auch bei einer Rente aus der zweiten Ebene der Altersvorsorge gilt: Staatliche Förderung beim Sparen, volle Besteuerung der Rente mit dem individuellen Steuersatz im Alter. Bei Betriebsrenten kommen im Alter gegebenenfalls noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

2. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege:

  • Direktversicherung.
  • Pensionskasse.
  • Pensionsfonds.
  • Unterstützungskasse.
  • Pensionszusage.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung, indem er Teile seines Gehalts in Beiträge zu einer bAV umwandelt. Eine Alternative zu der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung besteht darin, dass allein der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlt. Die dritte Variante ist eine Mischfinanzierung. Bei ihr finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers.

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer betrieblichen Altersvorsorge?

  • Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
  • Berechtigter Personenkreis mit Rechtsanspruch auf bAV.
  • Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
  • Vor- und Nachteile der 5 Durchführungswege der bAV.
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge.
  • Integration Hinterbliebenenregelung.
  • Einmalige Kapitalauszahlung oder monatliche Verrentung.
  • Versteuerung und Versozialbeitragung am Vertragsende.
  • Arbeitgeberwechsel oder Arbeitgeberinsolvenz.
  • Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen: