Mitarbeiterförderung – Steuerfreier Sachbezug
Beiträge unversteuert – Einkünfte bzw. Wertsteigerungen steuerfrei (nach 1 Jahr Haltedauer)
1. Das Wichtigste zum steuerfreien Sachbezug
Vermögenswirksame Leistungen waren bis vor einigen Jahren der Standard, um von staatlicher und betrieblicher Seite aus den Vermögensaufbau von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern. Seit einigen Jahren aber versprechen die Anlageformen, die Unternehmen in Verbindung mit vermögenswirksamen Leistungen angeboten haben, keine nennenswerten Renditen mehr. Ob Produkte für die Altersvorsorge, Aktienfonds oder Lebensversicherungen, die Attraktivität dieses Models des Vermögensaufbaues ist immer weiter gesunken und kommt heute leider kaum noch zum Einsatz. Doch es gibt attraktive Alternativen: betriebliche Sachbezüge.
Wie stellt sich ein betrieblicher Sachwertbezug in der Praxis dar? Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind motivierend und eine Geste der Wertschätzung für das gezeigte Engagement oder gute Leistungen. Daher ist ein steuerfreier Sachbezug in vielen Unternehmen ein beliebtes Mittel, um Anerkennung zu zeigen und die Motivation zu erhöhen. Denn im Vergleich zur Gehaltserhöhung erhält der Arbeitnehmer den vollen Wert der Sachzuwendung.
Der Arbeitgeber investiert pro Monat und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einen Betrag von maximal EUR 50,00 in Edelmetalle, Technologiemetalle und Seltene Erden. Der entsprechende Betrag wird monatlich vom Konto des Arbeitgebers eingezogen. Von diesem Betrag erwirbt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Metalle in der gewünschten Stückelung. Diese gehen unmittelbar in deren Eigentum über und werden in einem Zollfreilager eingelagert. Alle an dem Metallhandel beteiligten Parteien können über eine digitale Mittelverwendungskontrolle (Finomet-Wallet) jederzeit den Einlagerungsstatus der Metalle ablesen und kontrollieren.
Der steuerfreie Sachbezug ist der meistgenutzte Mitarbeiter-Benefit. Machen Sie mehr daraus als eine simple Gehaltserhöhung. Sachbezüge in Form von Edelmetallen, Technologiemetallen und Seltenen Erden können zu einem weiteren Plus für ihre Belegschaft führen. Als Arbeitgeber können sie bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat Sachzuwendungen für die Mitarbeiter erwerben ( §8 Abs. 2 Satz 11 EstG ). In Ausnahmefällen wie Geburtstagen oder Jubiläen kann die Steuerfreigrenze einmalig je Anlass auf bis zu 60 Euro angehoben werden.
2. „fundr“-TIPP – Nutzen Sie zusätzlich die Freigrenze von 10.000 Euro pro Jahr für Ihre Führungskräfte
Für Führungskräfte haben sie als Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit Metalle bis hin zu einer Freigrenze von 10.000 Euro pro Jahr zu kaufen ( § 37b EStG ). Dafür sind pauschal Steuerabgaben mit einem Steuersatz von 30% abzuführen. Die Pflicht der Sozialabgaben kann im Einzelfall entfallen. Eine steuerliche Beratung wird hier ausdrücklich empfohlen. Auf Wunsch können wir behilflich sein.
Produktionskritische Rohstoffe sind die ideal zur Vermögenssicherung; sie sind limitiert und renditestark und damit der beste Schutz vor Geldentwertung und Inflation. Selten werden Privatinvestoren Rohstoffe zum Kauf angeboten oder empfohlen. Lediglich Gold und Silber kennt die breitere Öffentlichkeit als mögliches Investment. Dabei lohnt sich der Blick über den Tellerrand durchaus. Die heutige Industrie fragt sowohl Technologiemetalle und Seltene Erden als auch Edelmetalle immer stärker nach, sodass diese Rohstoffe jetzt schon die am besten performende Assetklasse für Privatanleger sind. Wegen der zentralen Bedeutung dieser Metalle für die kritische Infrastruktur in Europa und die Energiewende gehen Rohstoffexperten von mehreren Jahren anhaltender Preissteigerungen aus.
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3. Kontakt aufnehmen
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Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:
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