Gesundheit schützen

Ebene0: Risikovorsorge – Gesundheit schützen
Luxusschutz für die Gesundheit

1. Das Wichtigste zur Privaten Krankenversicherung in Kürze

Sichern Sie sich mit einem guten Vertrag den Zugang zur Spitzenmedizin:

  • Grundsätzlich ist eine private Krankenversicherung (PKV) nur für Beamte und Wohlhabende geeignet, die bis ins Alter über ein gesichertes Auskommen verfügen.
  • In der PKV lassen sich Leistungen individuell vereinbaren. Die Versicherung kann die Leistungen nie kürzen.
  • Nur gute Tarife sichern ein hohes Leistungsniveau. Spar-Tarife bieten manchmal sehr wenig Absicherung.
  • Kein Tarif bietet alle Leistungen. Die Auswahl ist am Ende immer ein Kompromiss. Leistungsverbesserungen sind meist nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
  • Mit zunehmendem Alter des Kunden steigen die Beiträge. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann deren Leistungen durch private Zusatzversicherungen ergänzen.

2. Unser Erklärfilm zur privaten Krankenversicherung (03:04 min.)

3. Kontakt aufnehmen

Sie benötigen weiterführende Informationen zu folgenden Aspekten einer privaten Krankenversicherung?

  • Größenordnung der Versorgungslücke im Ruhestand.
  • Geeigneter Personenkreis.
  • Frühester Rentenbeginn sowie Rentenbezugsdauer.
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Integration Hinterbliebenenregelung.
  • Pfändbarkeit bzw. Sicherheit bei Hartz IV-Bezug.

Es versteht sich von selbst, dass wir für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung stehen:

Welche Beitrags- und Leistungssysteme gibt es im Gesundheitsbereich?

Der Gesetzgeber lässt Selbstständigen, Freiberuflern und gutverdienenden Arbeitnehmern die 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze (2020 = Euro 62.550,-) verdient haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Beitrags- bzw. Leistungssysteme unterscheiden sich grundlegend.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge richten sich prozentual nach dem Einkommen ihrer Versicherten. Wer innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag, wer weniger verdient, einen entsprechend geringeren. Beitragsfrei mitversichert sind Ehepartner ohne Einkünfte oder mit nur geringfügigen Einkünften und Kinder. Diese “versicherungsfremden” Leistungen werden per Bundeszuschuss durch das allgemeine Steueraufkommen erbracht (die gesetzliche Krankenversicherung ist damit nicht selbsttragend). Die Leistungen sind aber, unabhängig vom Beitrag, für alle gleich und können jederzeit geändert (reduziert) werden. Es werden keine Altersrückstellungen für die Versicherten gebildet. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach SGB V, § 12 Absatz 1 Satz 1 nur Leistungen bezahlen, die:

  • ausreichend
  • zweckmäßig
  • wirtschaftlich und
  • notwendig

sind. Das führt in der Realität zu krassen Fehlentwicklungen. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Duplexsonographie (Arteriosklerose-Früherkennung), Teststreifen zur Zuckerkontrolle (Diabetesfrüherkennung), Messung Blutwerte (relevante Vorsorgemaßnahme) sind keine GKV-Leistungen. Auch wichtige Operationsmethoden (Verwendung hochwertiger Stents zur Vermeidung von Blutklumpen nach Herz-OP) dürfen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist nach dem Äquivalenz-Prinzip für jede Person ein eigener Beitrag zu zahlen (die private Krankenversicherung ist damit nicht nur selbsttragend, sondern ermöglicht darüber hinaus den privaten Krankenversicherungen ein gut funktionierendes Geschäftsmodell). Maßgeblich für den individuellen Beitrag sind: Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie Umfang des Versicherungsschutzes. Der Beitrag des Einzelnen kann – aufgrund des mit dem Alter steigenden Krankheitsrisikos – nicht erhöht werden. Zur Vermeidung solcher Beitragserhöhungen werden ab Vertragsbeginn Altersrückstellungen zugunsten der Versicherten aufgebaut. Die Leistungen sind vertraglich fest vereinbart. Die privaten Krankenversicherungen bezahlen Leistungen, die

  • nach den Regeln der ärztlichen Kunst

angesagt sind.

Für welche Ansprüche eignen sich private Krankenversicherungen?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich nicht automatisch für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Um hierauf eine klärende Antwort zu finden, müssen einige Dinge beachtet werden. Dabei geht es in erster Linie um den Versicherungsnehmer und dessen persönliche Situation, die die Grundlage aller Beiträge und Leistungen bilden.
Dazu gehören im Einzelnen:

  • Einzelperson oder mitzuversichernde Ehepartner und/oder Familie
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

Welche Vorteile bringt die Private Krankenversicherung?

  • Je nach Tarif stationäre Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Je nach Tarif relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Freie Arztwahl
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Je nach Tarif weltweiter Krankenschutz

Was ist bei Privaten Krankenversicherungen zu beachten?

Fast alle privaten Krankenversicherer haben mehrere Tarifwerke. Viele werben mit regelrechten Billigtarifen. Manche Angebote sehen dabei unschlagbar günstig aus. Doch Vollversicherungstarife, die auf billige Beiträge statt auf Leistung und Qualität setzen, führen zu enttäuschten und verärgerten Versicherten. Deshalb gehen wir bei der Angebotserstellung bewusst einen anderen Weg. Wir beziehen Versicherer in die Anbieterübersicht mit ein, die unter dem Dach eines Tarifwerkes allen Mitgliedern attraktive Beiträge garantieren, den langjährig Versicherten genauso wie jungen Einsteigern. Damit ist das Gesamt-Tarifwerk nicht nur flexibel und leistungsstark, sondern auch generationengerecht.

Ein weiteres wichtiges Kriterium zur Auswahl der privaten Krankenversicherungsgesellschaft sehen wir in einer umfangreichen Übersicht über die Leistungsstärke der in Frage kommenden Tarife der jeweiligen Anbieter. Nur dann kann der Erfüllungsgrad Ihrer Wünsche (nach den Bereichen: Ambulant, Vorsorge, Heilpraktiker, Psychotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Stationär, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Krankentagegeld) objektiv beurteilt und gezielt ausgewählt werden. Als Fachmann für private Krankenversicherung stehe ich Ihnen jederzeit für offene Fragen oder für eine PKV-Beratung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter unserer HOTLINE +49 [0]7121 | 6954648 oder über unser Kontaktformular.

Finden Sie noch heute Ihren passenden privaten Krankenversicherungsschutz!

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