Geschäftsführerversorgung

Was versteht man unter einer Pensionszusage?

Bei der Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Geschäftsführer/Arbeitnehmer die zugesagten Versorgungsleistungen unmittelbar selbst zu erbringen. Arbeitgeber und Versorgungsträger sind demnach identisch. Entweder werden die Leistungen als einmalige Kapitalzahlung oder – was häufiger vorkommt – als Rente zugesagt. Die Leistungen können fällig werden zum Eintritt in den Ruhestand (üblicherweise mit 67), bei Invalidität und/oder im Todesfall. Laut geltender Rechtslage müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Gesellschafterbeschluss, Angemessenheit / Üblichkeit, Erdienbarkeit sowie Ernsthaftigkeit / Finanzierbarkeit. Durch Abschluss einer entsprechenden Rückdeckungsversicherung wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt die Pensionszusage (insbesondere bei vorzeitigem Leistungsfall durch Berufsunfähigkeit bzw. im Todesfall) auch zu erfüllen.

Warum sollte eine Pensionszusage ausfinanziert sein?

Bestehende Zusage-Konzepte der betrieblichen Altersversorgung sollten regelmäßig überprüft werden. Einstmals eingerichtete Pensionszusagen sind zum großen Teil nicht mehr ausreichend rückgedeckt. Dies sind direkte Folgen der gesunkenen Kapitalmarktzinsen sowie der gestiegenen Lebenserwartung. Der ursprünglich berechnete Barwert reicht nicht mehr aus, um die zugesagten Leistungen zu erbringen.

Wie können Pensionsrückstellungen aufgelöst werden?

Im Jahr 2005 wurden die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, bestehende Versorgungsverpflichtungen gegen Zahlung eines Einmalbetrages lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei auf einen Pensionsfonds auszulagern. Dies bedeutet, dass bereits bestehende Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung ausgelagert und damit die Pensionsrückstellungen in der Bilanz ertragswirksam aufgelöst werden können. Hier stehen für aktive Anwärter sowie unverfallbar Ausgeschiedene und Rentner verschiedene Übertragungsmodelle (Past- und Future-Service) zur Verfügung.

Als langjähriger Experte für betriebliche Altersvorsorge stehe ich Ihnen jederzeit für offene Fragen oder für eine bAV-Beratung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter unserer HOTLINE +49 [0]7121 | 6954648 oder über unser Kontaktformular.

Klären Sie noch heute offene Fragen zu Ihrer Pensionszusage!